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Jugendburgstock und Jugendschutz

Hallo liebe jugendlichen Gäste des Jugendburgstocks!
Da uns derzeit Vermehrt Fragen zu den Eintrittsbedingungen erreichen und es da einige Unklarheiten zu geben scheint, wollen wir auf den Punkt nochmal etwas genauer eingehen, um hoffentlich alle noch bestehenden Fragen zu klären:
Wir sind, wie jeder andere Veranstalter, an das Jugendschutzgesetz gebunden.
Für alle unsere Gäste im Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahren heißt das:
  • ihr könnt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu uns kommen oder
  • eure Eltern beauftragen einen anderen Erwachsenen, mit euch auf unsere Feier zu kommen. Hierzu braucht ihr von euren Eltern einen sogenannten „Muttizettel“. Muster hierfür bekommt ihr z.B. auf der Seite www.muttizettel.net
  • alleine dürft ihr also nicht zu uns kommen
  • die Veranstaltung endet für euch um 22:00 Uhr
  • ihr dürft natürlich keinen Alkohol trinken
Für alle Gäste im Alter von 16 bzw. 17 Jahren gilt:
  • ihr könnt ohne erwachsenen Begleiter zur Veranstaltung kommen
  • für euch endet die Veranstaltung um 0:00 Uhr
  • ihr dürft auch etwas Wein und Bier trinken
Vergesst also euren Ausweis und euren Erwachsenen nicht und dann habt Spaß bei uns!